Die Parcham'sche Stiftung zu Lübeck

Stiftungsleistungen
Heiratsbeihilfen an junge Frauen aus der Nachkommenschaft der Eltern des Stifters


Heiratsbeihilfen werden gewährt, wenn die Antragstellerin nachweist, dass sie

a) aus der Nachkommenschaft der Eltern des Stifters stammt,

b) im Vorjahr oder laufenden Jahr geheiratet hat,

c) bedürftig im Sinne der Abgabenordnung ist und

d) die Stiftung über ausreichende Erträge aus der Anlage des Stiftungsvermögens verfügt.

Das Vergabeverfahren ist wie folgt geregelt:

Vom 02. Januar bis 31. März kann das aktuelle Antragsformular hier heruntergeladen werden.

Anträge mit Nachweisen zu den obigen Punkten a) bis c) müssen spätestens am 31. März (Datum des Poststempels ist unerheblich) beim Stiftungsbüro Wakenitzstr. 73, 23564 Lübeck eingegangen sein.

Im 2. Quartal entscheidet die Vorsteherschaft über die Anträge und benachrichtigt die Antragstellerinnen.

Heiratsbeihilfen werden als einmaliger Beitrag gewährt und im Juli ausgezahlt.

Anträge, die nach dem 31. März eingehen, nehmen nicht am Vergabeverfahren des laufenden Jahres teil.

Die Antragstellerin kann jedoch im darauf folgenden Jahr erneut am Vergabeverfahren teilnehmen.

Dazu bedarf es eines neuen Antrages!

Bei den Obstgärten 2
Bei den Obstgärten 2


Stipendien an Lübecker