Die Parcham'sche Stiftung zu Lübeck

Stiftungsleistungen 2024


Gewährung von Stipendien und Heiratsbeihilfen

Bei der Gewährung von Stipendien und Heiratsbeihilfen ist die Parcham´sche Stiftung zu Lübeck an die Abgabenordnung und an die Satzung der Stiftung gebunden. Die aufgrund des Stiftungsgesetzes des Landes Schleswig-Holstein vom 02. März 2000 erlassene Satzung vom 06. Dezember 2000 bestimmt u.a. folgendes:

§ 2 Zweck der Stiftung
Die Stiftung dient ausschließlich und unmittelbar mildtätigen und gemeinnützigen Zwecken im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung, und zwar insbesondere durch:

a) Gewährung von Stipendien an bedürftige Studierende an Universitäten und Fachhochschulen, die aus der Nachkommenschaft der Eltern des Stifters stammen.

b) Gewährung eines einmaligen Beitrages an bedürftige junge Frauen aus der Nachkommenschaft der Eltern des Stifters zur Eheschließung.

§ 11 Rechte der durch die Stiftung Begünstigten
Die durch den Stiftungszweck Begünstigten haben keine Rechtsansprüche auf Leistungen, bevor die Vorsteherschaft diese im Einzelfall zuerkennt und sie dem Begünstigten mitgeteilt hat.

Herrenhaus
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Stipendien an Nachkommen